Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025 – Vehement Eventagentur GbR

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Vehement Eventagentur GbR (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Die AGB gelten sowohl für einzelne Dienstleistungen (z. B. Eventplanung, Cateringkoordination, Technik, Personalbereitstellung, Dekoration etc.) als auch für Full-Service-Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen.

§ 2 – Vertragsabschluss

  • Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande.
  • Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
  • Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§ 3 – Leistungsumfang

  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  • Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
  • Die Agentur ist berechtigt, für die Durchführung von Teilleistungen qualifizierte Subunternehmer zu beauftragen.
  • Die Agentur handelt bei der Organisation von Leistungen Dritter (z. B. Künstler, Technik, Catering, Mobiliar) im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 4 – Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

– 30 % der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung – 60 % der Auftragssumme spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin – 10 % der Auftragssumme spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende

Alle Zahlungen sind ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das von der Agentur angegebene Konto zu leisten.

Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.

§ 5 – Verlust, Beschädigung und Beschaffenheit mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Die Eventlocation übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, hiervon ausgenommen ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Eventlocation.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Eventlocation abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich und rückstandslos zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die Eventlocation Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Eventlocation für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

§ 6 – Rücktritt / Stornierung

  • Der Rücktritt des Kunden nach Auftragserteilung muss schriftlich erfolgen.
  • Erfolgt ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden, so ist die Agentur berechtigt, folgende Stornokosten zu berechnen:
  • Zeitraum vor Veranstaltung – Stornokosten Bis 181 Tage – € 750 Bearbeitungspauschale + € 1.500 Mietkosten (wenn der Termin nicht wieder vermarktet werden kann) Ab 180 Tage – 30 % der Gesamtauftragssumme Ab 90 Tage – 60 % der Gesamtauftragssumme Ab 30 Tage – 90 % der Gesamtauftragssumme Ab 14 Tage – 100 % der Gesamtauftragssumme
  • Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Agentur.
  • Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

§ 7 – Haftung

  • Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern diese ordnungsgemäß ausgewählt wurden.
  • Eine Haftung für höhere Gewalt, insbesondere Wetterereignisse, behördliche Anordnungen oder Pandemien, ist ausgeschlossen.

§ 8 – Pflichten des Kunden

  • Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über alle für die Planung und Durchführung der Veranstaltung relevanten Umstände zu informieren.
  • Der Kunde haftet für Schäden an gemieteten Gegenständen, soweit diese durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte verursacht werden.
  • Notwendige behördliche Genehmigungen, GEMA-Anmeldungen oder Sicherheitsauflagen sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 9 – Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsbearbeitung verwendet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche internen Informationen über den Kunden vertraulich zu behandeln.

§ 10 – Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Vehement Eventagentur GbR.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Für Rückfragen zu diesen AGB erreichen Sie uns unter info@vehement-agentur.de oder telefonisch unter 0173 3164932.